Von mir können und dürfen Sie erwarten, bestmöglich betreut zu werden wenn es um Ihre Ehescheidung geht.
Meine Honorare sind für Sie transparent. Kosten einer familienrechtlichen Erstberatung:
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, dass für eine anwaltliche Erstberatung Kosten in Höhe von maximal Euro 190,00 zuzüglich 19 % MwSt., gesamt damit Euro 226,10, entstehen können.
Im Einzelfall kann noch ein Pauschalbetrag in Höhe von Euro 20,00 zuzüglich 19 % MwSt. für Kopien und Drucke hinzukommen. Bei einer familienrechtlichen Erstberatung, die den vollen Gebührenrahmen ausschöpft, dürfen Sie erwarten, dass alle Ihre drängenden rechtlichen Fragen umfassend, ausführlich und verständlich beantwortet werden.
In der Regel dauert eine Erstberatung ca. 45 bis 90 Minuten. Nach einer Erstberatung können Sie völlig frei entscheiden, wie Sie weiter verfahren möchten.
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